Einnahmen-Überschuss Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss Rechnung oder auch Einnahmen-Ausgaben Rechnung ist eine sehr einfach Form, um eventuelle Gewinne oder negative Gewinne zu ermitteln. 

 

In § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz wird geregelt, dass alle Steuerpflichtigen ihren Gewinn ermitteln sollen. Der Gewinn definiert sich hier als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. 

 

Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen (zum Beispiel Computer oder Möbel) können nur in Höhe der zulässigen Abschreibungenm als Ausgabe gewinnmindernd abgezogen werden.

 

Wird der Gewinn anhand einer Einnahmenüberschussrechnung ermittelt und liegen die Betriebseinnahmen über 17.500 € pro Jahr, ist der Steuererklärung die Anlage EÜR beizufügen. Ansonsten reicht eine formlose Gewinnermittlung.

 

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