Gewöhnung an eine neue Bezugsperson

Die Eingewöhnung oder Umgewöhnung an eine neue Bezugsperson, ist ein individueller Prozess, der flexibel und mit viel Einfühlungsvermögen aller Beteiligten gestaltet werden sollte. 

Einige Hinweise und Empfehlungen gibt es jedoch: 

 

Vorbereitende Phase (Formalitäten)

Neben dem Konzept (siehe Service für einen Vordruck), sollten Verträge mit angefügten Einverständniserklärungen für eventuelle Aktivitäten, Autofahrten oder der Erlaubnis das Kind mit Sonnencreme einzucremen. Ebenso gehört hierzu die Erlaubniserklärung, wenn andere Personen das Kind abholen dürfen.

 

Die Eltern werden über einen Flyer, eine Webpage oder auch über die Empfehlung von anderen Tageskindereltern oder das Jugendamt bereits über die Tagespflegeeinrichtung informiert sein. In einem klärenden Telefonat oder über Email können weitere Fragen geklärt werden. 

Es empfiehlt sich hierbei nicht ins Detail zu gehen. 

 

Das erste Treffen

sollte an einem neutralen Ort stattfinden. Bei diesem Gespräch, kann das Konzept noch einmal erläutert werden (siehe Elevator pitch unter "Gut & Wissen, Kommunikation) und bereits erste Fragen zu dem Kind von Seiten der Tagespflegeperson geklärt werden. 

Es macht durchaus Sinn, sich hierfür einen Fragebogen zurecht zu legen. In diesem können Fragen zum Entwicklungsstand des Kindes, über die Lieblingsspielsachen, über Allergien oder Besonderheiten, über das Essen und über die Sauberkeitserziehung, stehen. 

Genaue Informationen für die Eltern -möglichst in schriftlicher Form- sind wichtig und hilfreich für die Entscheidung. 

 

Nach dem ersten Treffen kann ein weiteres Treffen im Hause der Tagespflegeperson stattfinden, in dem die Räume, die eigenen Kinder und der gesamte Rahmen gezeigt wird. Bei diesem Treffen, wird das Kind nur wahrgenommen und keine kindbezogenen Fragen gestellt. 

 

Anschließend werden sich sowohl die Eltern als auch die Tagespflegeperson Gedanken machen, ob für Sie eine Aufnahme des Kindes in Frage kommt. 

 

Vertragsabschlussphase:

Der Vertrag, sollte folgende Inhalte mindestens regeln:

- Allgemeine Hinweise und Vertragspartner

 

- Informationen über das Tagespflegekind 

- Festlegung der Betreuungszeiten 

- die Leistungen der Tagesmutter / der Eltern 

- Fragen der Haftung im Schadensfall 

- Urlaub 

- Ausfallzeiten/Krankheiten des Kindes und der Tagesmutter 

- Auskunftspflicht, Schweigepflicht 

- Aufkündigung des Vertrages und Kündigungsfristen 

- besondere Absprachen/Abmachungen 

- Vollmacht für die Tagesmutte

 

- Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagesmutter 

- Versicherungen 

 - Vertragsverhältnis 

-  Datenschutzrechtliche Erklärungen

 

Formbögen: 

 

  1. Einwilligung für Fahrten und Ausflüge
  2. Abholung durch andere Personen 
  3. Notfallinformationen

 

 

Eingewöhnungsphase: 

Ziele: Ermöglichen, eines sanften Überganges zu einer neuen Bezugsperson in einem fremden Umfeld. 

Fokus:

 

  • Individuelle Ablöse und Annäherungsphase 

 

 

  • Vorbereitung auf die Einbindung in die Gruppe 

Vorgehen

 

Nur stundenweise Betreuung in Anwesenheit einer bekannten Bezugsperson des Kindes und der Tagespflegeperson. Es sollten keine anderen Kinder anwesend sein. 

Sowie der Ablöseprozess so weit fortgeschritten ist, dass das Kind sich von der Tagespflegeperson 

 

  • Essen geben
  • Trösten
  • Ins Bett bringen
  • Wickeln 

lässt und Spielangebote annimmt, kann langsam begonnen werden, eine räumliche Trennung zu erreichen. Dies mag zu Beginn nur 10 min und langsam steigernd bis zu einer Stunde gehen. Es wird in der Regel von einer Ablösephase von ca. einer - zwei Wochen ausgegangen. 

 

Ein weiterer Schritt ist dann die Integration in die Tageskindergruppe.